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Geflüchtete sind nicht gleich Geflüchtete

Geflüchtete sind nicht gleich Geflüchtete

29. März 2022

Eine große Welle der Solidarität für die Opfer des Krieges in der Ukraine geht durch unsere Gesellschaft.

Aber es werden große Unterschiede gemacht, nicht nur die offensichtlich spürbaren, die deutlich werden, wenn man Vergleiche zu 2016 zieht oder zu dem Brand in Moria. Nein, auch wenn man den Umgang mit den Menschen, die hier ankommen oder die sich in Sicherheit bringen beobachtet.

Es werden massive Unterschiede gemacht bei Hautfarbe, Religion und Herkunft der Geflüchteten, die grundlegend dafür sind, ob jemand in Deutschland bzw. Europa Hilfe erhält.

An den Grenzen Europas geschieht die Entscheidung, wem eine schnell und sichere Flucht ermöglicht wird rein nach äußerlichen Merkmalen, egal wie lange diese Menschen in der Ukraine gelebt und gearbeitet haben, oder ob sie dort geboren wurden.

So erreichte uns über unsere Helpline for Refugees auch ein Hilferuf einer Frau aus Kasachstan, deren Mann Ukrainer ist und dort bleiben musste. Sie und ihre in der Ukraine geborenen Kinder flohen nach Polen, wo nun Mutter und Kinder getrennt werden sollten. Die Kinder hätten in Polen bleiben können, jedoch sollte die Mutter zurück nach Kasachstan. Dies ist nur eins von vielen Beispielen. Es gibt zahlreiche Berichte über Menschen, die aufgrund ihrer Hautfarbe von Beamten nicht in Züge gelassen werden und vieles mehr.

All das, obwohl sie alle vor der gleichen Situation, dem Krieg fliehen. Aber auch bei uns in Deutschland gibt es massive Probleme.

Warum? 

 

Ganz einfach: weil der Gesetzgeber keine Lösung parat hat und die sogenannten Drittstaatler einfach vergisst.

Dabei geht es hier selten um Menschen, die aus Gründen der Flucht in der Ukraine sind, sondern um Menschen, die dort gearbeitet oder studiert haben.

Die Gründe warum sie nicht zurückgehen sind so vielfältig wie die Menschen selbst.

Es gibt Studenten aus Marokko, die bei einer Rückkehr in ihr Heimatland ihr Studium nicht fortsetzen können, da sie als privilegiert gelten und man sie an den Unis nicht haben möchte.

Andere möchten einfach ihre Studienplätze und die damit verbundene gute Ausbildung in Europa nicht aufgeben.

Am Ende handelt es sich aber immer um Menschen.

Diese Menschen aus Drittstaaten haben ein Anrecht auf ein 90-Tägiges Touristenvisum, um in dieser Zeit zu entscheiden, was sie tun. 90 Tage in den sie keinerlei Leistungen bekommen, keine Unterkunft, kein Essen.

Das obwohl auch sie alles zurücklassen mussten und viele Jahre bereits in der Ukraine gelebt haben.

Wen betrifft das?

Im Grunde alle Menschen mit einem befristeten Aufenthalt in der Ukraine. Viele von ihnen hätten keine Chance auf einen Aufenthalt in Deutschland.

Zum Beispiel betreuen wir 3 Medizinstudenten, davon einer kurz vor dem Abschluss, ihm fehlen nur noch wenige Monate. Alle 3 stammen aus Marokko, alle 3 möchten ihre gute medizinische Ausbildung in Europa abschließen und eventuell danach hier arbeiten.

Für alle 3 gibt es momentan keine Lösung, weil die Lösung des Austauschstudium aufgrund des Numerus clausus für sie nicht funktioniert. Alle 3 sind am überlegen, wie es weitergeht und werden in der Zwischenzeit durch engagierte Menschen aus unserem Umfeld unterstützt.

 

Dies ist nur ein Beispiel von vielen. Es gibt auch Berufe wie Architektur, wo ein Austauschstudium möglich ist. Aber auch hier bedarf es viel Unterstützung, damit man den Weg dahin findet, der schon ohne eine Fluchtsituation kein leichter ist.

Fazit ist: Deutschland schiebt weiter Menschen in Länder ab, die selbst unter russischer Bedrohungslage stehen, Deutschland verbaut weiterhin Menschen die Möglichkeit auf eine bessere Zukunft, egal ob hier oder nach Abschlüssen in ihrem eigenen Land.

Wer jetzt sagt, das ist kein Rassismus, wir können nicht jedem helfen, der sollte sich fragen was wäre, wenn man selbst Medizinstudent aus der Ukraine wäre mit diesem Ausblick auf „Zukunft“.

Wieso gilt das Recht des einen nicht für den anderen?

Ist das mit Artikel 3 unseres Grundgesetzes vereinbar?

Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

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